Die einzige Reform der Psychiatrie,

die tatsächlich eine Reform bedeuten würde:

Abschaffung der Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung, sowie Betreuung gegen den Willen des Betroffenen, also Abschaffung der Psych KG´s und Änderung des Betreuungsrechts, so daß keine Betreuung gegen den natürlichen/erklärten Willen des Betroffenen eingerichtet bzw. aufrecht erhalten werden kann. (siehe Urteil des Foucault Tribunal)

Für alle die daran glauben, daß es eine psychische Krankheit gibt (insbesondere für jede/n, die/der mit Unterstützung für sog. "psychisch Kranke" ihr Geld verdienen, und deshalb immer so eifrig betonen, daß es eine solche Krankheit gäbe), ist die folgende Vorausverfügung geeignet, den Schutz und die Hilfe, die Psychiatrie behauptet zu gewähren, auf moralisch und rechtlich einwandfreie Füße zu stellen. Nur durch solch eine Erklärung kann sichergestellt werden, daß die von Medizinern für notwendig befunden Gewalt ohne fundamentale Menscherechtsverletzung angewendet wird.

Falls Mediziner und Profi-Helfer, die sich ja bei ihrem Handeln auf psychische Krankheit berufen, weigern sollten, diese Vorausverfügung selber zu unterschreiben, sind sie böse, bzw. handeln verbrecherisch, da sie offensichtlich das einfache moralische Grundprinzip: "was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu", mißachten und als Brandstifter nach dem St. Florians Prinzip handeln: "Verschon mein Haus, ich zünde andere an."

 

Positive psychiatrische Vorausverfügung

von ......................................

>Da ich an die Existenz psychischer Krankheit, die jederzeit bei mir ausbrechen könnte bzw. die möglicherweise sogar in mir genetisch veranlagt ist und jederzeit akut werden könnte, glaube, möchte ich meine bürgerliche Freiheit dazu nutzen, hiermit eine positive psychiatrische Vorausverfügung zu errichten, um mich vor den Folgen dieser möglichen Erkrankung zu schützen, indem ich meine bürgerlichen Rechte in folgenden Punkten einschränke:

o (eine oder mehrere Nennungen möglich) falls der folgende Arzt / Psychiater / Psychiatrie / sozialpsychiatrische Dienst ............................................................................................................................................................


......................................................................................................(Namen und Adresse eintragen)

o falls ein Arzt
eine psychische Krankheit bei mir feststellen sollte, ermächtige ich ihn hiermit, daß er frei über meine weitere Behandlung verfügen darf, damit ich schnell wieder genese. Ich ermächtige ihn in seinen Dokumentationen landläufig diffamierende Wörter wie Schizophren, Manisch Depressiv, Borderliner usw. zu verwenden und staatlichen Institutionen bzw. halbstaatlichen Versicherungsgesellschaften schriftlich weiterzuleiten.

Insbesondere entbinde ich ihn/sie hiermit von dem Risiko einer späteren Anzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung , sowie bevollmächtige ihn/sie hiermit zu folgenden Handlungen:
o Zwangseinweisung in eine geschlossene Abteilung der ...................................Psychiatrie
o Einweisung in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie seiner Wahl


o Zwangsbehandlung mit folgenden Medikamenten:...........................................................................

...................................................................................................................................................................
o Zwangsbehandlung mit Medikamenten nach freiem ärztlichen Ermessen, jedoch den Regeln ihrer Kunst


o Der notwendige Zwang darf auch durch körperliche Gewalt und Angurten meines Körpers an das Bett nach ärztlichem Ermessen durchgeführt werden, dabei wünsche ich mir folgende Vorgehensweise..........................................................................................................................................
.......................................................................................................................................................................
o Die Zwangsbehandlung soll durch jede nach ärztlichem Ermessen notwendige körperliche Gewalt und Fixierung erreicht werden.

Dieses Testament kann durch eine neue schriftliche Erklärung jederzeit widerrufen werden, falls ich nicht zu dem Zeitpunkt dieser neuen Erklärung nach der oben angeführten Ermächtigung für psychisch krank erklärt worden bin.

Ort, Datum, Unterschrift.................................................................................................................................
Dieses Testament habe ich den folgenden Vertrauenspersonen zur Verwahrung und Verwendung ausgehändigt, sie sollen von mir umgehend von einer neuen Erklärung in Kenntnis gesetzt werden:
.........................................................................................................................................................


......................................................................................................................................................................

 

Selbstverständlich kann diese Erklärung ausgedruckt und verwendet werden, es werden keine Urheberrechte geltend gemacht. Und selbstverständlich kann jeder Punkt nach eigenem Ermessen genauer ausgeführt werden, nicht angekreuzte Abschnitte zur eigenen Sicherheit besser streichen.

Sogenannte Behandlungsvereinbarungen mit psychiatrischen Kliniken sind sehr gefährlich - schreiben sie doch einseitig eine Krankheitseinsicht nach ärztlicher Willen fest, und verunmöglichen damit jede Aussicht auf Heilung, einmal "psychisch Krank" immer "psychisch Krank". Damit stempelt man sich nur selbst zum Erbhygienisch zu Behandelnden. Außerdem sind sie nichts anderes als schriftliche Meinungsäußerungen, also im Konfliktfall null und nichtig, da sie niemals die bestehenden Gesetze unwirksam machen können. Sie sind blanke Augenwischerei. Schadensersatzansprüche müssen immer belegt werden, ob mit oder ohne Behandlungsvereinbarung.

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