Die Irren-Offensive Nr. 10

Wirksamer Schutz vor psychiatrischer Kolonialisierung und Versklavung:
die Vorsorgevollmacht

Die Initiative Selbstbestimmung stellt sich vor

Nach 2 Jahren Erfahrung mit der Vorsorgevollmacht zur Wahrung der Selbstbestimmung und der bürgerlichen Grundrechte auf Freizügigkeit und körperliche Unversehrtheit auch bei Versuchen psychiatrischer Gewaltanwendung steht eines fest: so und nur so geht es rechtswirksam.

Damit ist ein historisch zu nennender Erfolg gelungen, denn die Grundlage von Psychiatrie ist der Zwang mit dem sie ihre angebl. "Patienten" festhalten und sogar gewaltsam in deren Körper eindringen kann. Nirgends auf der Welt, wo es eine Psychiatrie gibt, konnten erwachsene Menschen ihr Recht auf ihren eigenen Körper, geschweige denn den Umgang mit ihrem mentalen Erleben, gegen den Machtanspruch der Psychiatrie behaupten, nichtkriminelles Verhalten, das willkürlich zu angebl. "Krankhaftem" erklärt wurde, zu sanktionieren.

Nun hat sich erstmals weltweit in der BRD das System in seiner dafür benötigten legitmatorische Rhetorik verheddert und kann zu Fall gebracht werden: rechtliche Grundlage der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die die Psychiatrie fortgesetzt begeht, ist die sog. "staatliche Fürsorgepflicht" für seine Bürger.

Daraus ergibt sich zwar eine Hilfeleistungspflicht des Staates – z.B. die Sozialhilfe - , die aber die Psychiatrie mit Hilfe des staatlichen Gewaltmonopols rigoros gegen die Bürger gewendet hat.

Vorbei der Spuk für diejenigen, die sich mit Hilfe dieser Vorsorgevollmacht dagegen verwehren, mit irgendwelchem Zwang in einer psychiatrischen "Einrichtung", sprich Gefängnis, festgehalten zu werden, geschweige denn dort mit Zwang "behandeln" zu werden. Zum 1.1.1999 hat der Gesetzgeber in der gleichen Logik, mit der er schon 1992 das bundesweite Betreuungsrecht geändert hat, die Lücke geschaffen, die zum Schlupfloch aus dem psychiatrischen Lügensystem geworden ist:

Auch wenn ein Mensch medizinisch für verrückt oder "einwilligungsunfähig" erklärt wird, kann er sich eine Person "wünschen", die insbesondere seine rechtliche Vertretung gegenüber Ärzten wahrnimmt: per Vorsorgevollmacht nach § 1896 Absatz 2 BGB, die er vorher rechtswirksam unterzeichnet hat. Damit ist einer privatrechtlichen Regelung der Vorzug gegenüber dem staatlichen Privileg auf "Therapie" - auch mit Zwang - gewährt worden. Durch die auf den folgenden Seiten als Vordruck zu verwendende Vorsorgevollmacht, ist allen weiteren noch möglichen Ausflüchte der Ärzte und Vormundschaftsgerichte ein Riegel vorgeschoben, wenn sie nach den Empfehlungen des auf der Homepage www.vo-vo.de im Internet veröffentlichen Muster ausgefüllt wurde und die folgenden Bedingungen eingehalten sind:

l Es wurde keine relevante Straftat begangen (sonst greift das Strafgesetzbuch)
l
Man ist bei Unterzeichnung der Vo-Vo volljährig, nicht psychiatrisch interniert und wird nicht zwangsbetreut
l
Man hat seine Vorsorgevollmacht oder Teile davon nicht durch Widerrufung unwirksam gemacht (dies ist, wie bei jeder Vollmacht, jederzeit von beiden Seiten möglich, da sie ein freiwilliges, eben nicht staatlich erzwungenes Mandat ist)
l
Man hat einen Überwachungsbevollmächtigten Rechtsanwalt in der Vo-Vo bestimmt

Der/die Vorsorgebevollmächtigte setzt im Bedarfsfall die vertraglich vereinbarten Schritte energisch und sozusagen "bedenkenlos" um, auch wenn er/sie der Überzeugung sein sollte, daß diese Schritte dem/r Vollmachtgeber/in nicht "gut tun". Der/die Vorsorgebevollmächtigte muß also gewährleisten, kein "besserer" Arzt oder womöglich "besserer" Betreuer sein zu wollen, sondern sich vertragstreu zu verhalten.

Die letzten beiden Punkte sind wesentlich für die volle Wirkung einer Vorsorgevollmacht.

Nur wenn ein Rechtsanwalt Überwachungsbevollmächtigter ist, ist ein Organ der deutschen Rechtspflege als Schutz vor einem Vertrauensbruch des Bevollmächtigten installiert und dann kann kein Vormundschaftsgericht in der BRD mehr etwas machen, was rechtlichen Bestand hätte.

Da wir immer wieder von Schwierigkeiten gehört haben, einen Vorsorgebevollmächtigten zu finden, dem man auch die nötige Durchsetzungskraft gegenüber den Ärzten und Gerichten zutraut, haben wir uns entschlossen, die Initiative Selbstbestimmung zu gründen: wir

Professionalisieren die Aufgabe des Vorsorgebevollmächtigten und bieten die Vorsorgevollmacht im Paket an:

  • ein/e professionelle/r bei einem Zwangseinweisungsversuch rund um die Uhr erreichbarer Vorsorgebevollmächtigte/r,
  • einer der besten Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Betreuungs- und Unterbringungsrecht als Überwachungsbevollmächtigten
  • gegen Aufpreis professionelle rechtliche, psychologische, religiöse und ärztliche Beratung bei dem Abschließen einer Vorsorgevollmacht
  • Registrierung im Zentralregister Vorsorgevollmacht (eingetragenes Warenzeichen) mit fälschungssicherem Ausweiskärtchen als Beweis der Vorsorgevollmacht
  • Wir garantieren Ihnen vollen Rechtsschutz auf die Vorsorgevollmacht – wir wetten drauf, daß sie nie mehr zwangsweise in einer Psychiatrie untergebracht werden ohne eine Straftat begangen zu haben und zahlen alle eventuell anfallenden Anwalts und Gerichtsgebühren, um sie freizubekommen – sowie um strafbare Handlungen der Ärzte zur Anzeige zu bringen.

Darüber hinaus bieten wir Schulungen und Informationsveranstaltungen für interessierte Träger an, die Kunden auf die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht hinweisen möchten. Und wir werden ein bundesweites Vertriebsnetz mit Zweigniederlassungen des Zentralregisters Vorsorgevollmacht der Initiative Selbstbestimmung aufbauen.

Die genauen Preise für Leistungen der Initiative Selbstbestimmung sind noch nicht festgelegt. Sie werden mit Eintragung der gGmbH beim Amtsgericht im Internet unter

www.vo-vo.de

und

www.initiative-selbstbestimmung.de

ca. ab Frühjahr 2003 veröffentlicht.

An dieser Stelle möchten wir noch mal betonen, daß wir die Initiative Selbstbestimmung nur als ein notwendiges Instrument, als ein Provisorium ansehen, bis alle PsychKG´s, das Zwangsbetreuungsgesetz und Forensik als Teil der Psychiatrie abgeschafft sind. Dieses Ziel kann bis auf weiteres am sinnvollsten durch Professionalisierung und Kommerzialisierung der Vorsorgevollmacht verfolgt werden – gerne schmeißen wir unsere Arbeit hin und verzichten auf diese Einkommensquelle, wenn dieses Ziel eines Tages erreicht ist!

Warn-Hinweis: die Vorsorgevollmacht kann ein gnadenlos scharfes Messer sein, um die eigene Selbstbestimmung gegen familiäre oder gesellschaftliche Einflussnahme und Unterdrückung zu gewährleisten. Wer Angst vor den Konsequenzen seiner Selbstbestimmung haben sollte, möge mit der ärztlichen Kolonialisierung zufrieden sein. Auch eine angekündigte Selbsttötung oder Selbstverstümmelung kann nach Buchstaben und Geist der vorgeschlagenen Vorsorgevollmacht begangen werden, OHNE daß eine staatlich/psychiatrische Intervention dies verhindern könnte (solange dabei offensichtlich keine anderen Menschen zuschade kommen, z.B. hätten die 11.Sept. Suizid-Attentäter zur Vereitelung der Straftaten verhaftet werden können).

Davon sind unberührt Interventionen und strafbare Taten von Freunden oder Verwandten, die sie begehen, um einen von solchem Tun abzuhalten. Gegen diese Freunde und Verwandte besteht dann gegebenfalls die Möglichkeit mit einer Strafanzeige vorzugehen. Nach christlichem Ethos mögen sie milde Richter finden.

Fazit: die Initiative Selbstbestimmung kann zwar keinen gesellschaftlichen, familiären oder persönlichen Gründe dafür beseitigen, die jemanden in den "Wahnsinn" treiben, aber sie kann gewährleisten, daß man seinen "Wahnsinn" ohne irgendeine Einschränkung der Menschenrechte leben kann. Damit wird erst die Notwenigkeit geschaffen, tatsächlich die gesellschaftlichen und familiären Umstände so zu verändern, daß man nicht mehr in den "Wahnsinn" getrieben wird.

Denn es bleibt dabei: menschliches Verhalten hat Gründe und keine Ursachen.


Herausgeber von www.vo-vo.de: Initiative Selbstbestimmung
Vorbergstr. 9a, 10823 Berlin
V.i.S.d.P: Uwe Pankow

 

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