Die Irren-Offensive |
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Zeitschrift von Ver-rückten gegen Psychiatrie |
Stellungnahme des Werner-Fuß-Zentrums zu der Planung von sog.
"Vertrauens- und Beschwerdestellen Psychiatrie" in jedem Bezirk: Wir verurteilen diese Planungen aufs Schärfste, eine heimtückischere Knebelung der Betroffenen ist kaum denkbar.
Wir wissen, daß aus "Gutwilligkeit" gepaart mit Ahnungslosigkeit immer wieder Regelungen entwickelt wurden, die die davon tatsächlich Betroffenen nur noch weiter ins Elend stürzen.
Wenn allerdings die Betroffenen sich so klar und deutlich dagegen wenden, wie oben zum Ausdruck gebracht, dann wird danach niemals mehr von "Ahnungslosigkeit" die Rede sein können, sondern es handelt sich um eine bewusst hergeleitete, zynisch zu nennende, Exekution von Unterdrückung und Knebelung, einen aggressiven Akt zur Stabilisierung der herrschenden Verhältnisse, deren menschenverachtende Unwürde noch verstärkt werden soll.Zur Charakterisierung der "Vertrauens- und Beschwerdestellen Psychiatrie" folgendes Zitat aus: Carl Wiemer, Krankheit und Kriminalität, Die Ärzte und Medizinkritik der kritischen Theorie, S. 70
"Das erste diskursethische Postulat ist auch Geschäftsgrundlage der Gutachterkommissionen und lautet: Die Diskursethik "erstreckt sich nur auf die praktischen Fragen, die rational, und zwar mit Aussicht auf Konsens erörtert werden können". Daher wird vor den Gutachterkommissionen streitenden Parteien verlangt, auf das einleiten juristischer Schritte zu verzichten. Indem jede widersetzliche Position exkommuniziert wird, kann es zu einer erpressten Versöhnung kommen, die nicht mehr als eine apokryphe Harmonisierung darstellt. Das ganze Verfahren entpuppt sich als eines, in dem der Geschädigte auf diskursive Weise um sein Recht gebracht wird. So endet der Traum "einer Konsensbildung, die sich letztlich auf
die Autorität des besseren Arguments stützt", im Alptraum einer Realität des faulen Kompromisses."
Dies konstatiert Carl Wiemer schon bei einem "normalen" medizinischen Verhältnis, dem prinzipiell ein Informed Consent zugrunde liegt. Solche "Schlichtungsstellen" werden aber zum definitiv bösartigen und heimtückischen Alptraum, wenn die sowieso schon zugrundeliegende umfassende Entrechtung durch die Zwangspsychiatrie und ihre Anhangsysteme (die einen immer mit der Option auf Gewalt bedrohen, solange es geschlossene Abteilungen und Zwangsbehandlung gibt) nun noch einmal mehr mit einer verlogen "Beschwerdestelle" genannten Institution vor der Verfolgung rechtlicher Ansprüche der Opfer geschützt werden soll. Verhöhnung können wir das nur noch nennen, wie das alles unter der Fuchtel des Bezirksamts und des "Psychiatriekoordinators" stattfinden soll:
"Eine Rechtsberatung durch die Vertrauens- und Beschwerdestellen Psychiatrie erfolgt nicht"
Quelle: Empfehlungen von Leitlinien... vom 20.9.01Falls es tatsächlich zu einer Verwirklichung dieser "Beschwerdestellen" in allen Bezirken kommen sollte, bleibt dann noch einen andere Wahl als der in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN vom 10.12.1948 erwähnte Aufstand?
"..da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen..."