Die
psychiatrische Zwangseinweisung ist mit der UN Behindertenrechtskonvention
unvereinbar. Weil die UN-Behindertenrechts-konvention am 1.1.2009
von der BRD ratifziert wurde ist die Zwangspsychiatrie illegal.
Dies ist eine erste Liste, die weder die Krankenstationen der
Haftanstalten, des forensischen Maßregelvollzugs, die Kinder-und
Jugendpsychiatrien noch die Psychiatrien bei der Bundeswehr enthält.
Auch wenn in diesen Psychiatrien kriminelle, körperverletzende
Zwangsbehandlung begangen wird, so beruht die Einsperrung auf
anderen gesetzlichen Grundlagen mit teilweise anderen Begründungen.
Da wir uns um Vollständigkeit der Liste bemühen, bitten
wir unsere LeserInnen darum, uns die Psychiatrien mit geschlossenen
Abteilungen mitzuteilen, die wir übersehen haben.
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