Irren-Offensive
Nr. 14
- PatVerfü knackt Zwangspsychiatrie -
An den Gerichten verzweifelt: Berliner
Kurier Der Verein in der Schöneberger Vorbergstraße
gibt Hilfestellungen, wie man sich vor Zwangs-betreuung schützen
kann, wie man gesetzliche Betreuer wieder los wird. [...]"Sie wollte
selbst bestimmen, wer ihre Dinge regelt, und hatte mich deshalb als rechtlichen
Stellvertreter benannt." Das half ihr aber nicht: Das Amtsgericht setzte trotz der Vorsorgevollmacht einen anderen Betreuer ein. Dagegen klagte Helena Zentner über Jahre vor dem Landgericht, zuletzt vor dem Kammergericht. Das kam dann zum Schluss: Die Bestellung des Betreuers ist trotz Vollmacht statthaft, "wenn die Vollmacht mit dem Ziel erteilt wurde, die ärztliche Behandlung (...) und eine eventuelle zivilrechtliche Unterbringung zu verhindern." Talbot: "Trotzdem kämpfte Helena weiter gegen die Entmündigung, klagte vor dem Bundesverfassungs-gericht. Sie suchte bei Bekannten Unterschlupf, um die Begegnung mit dem ungewollten Betreuer zu vermeiden. Der hat sie tatsächlich nur ein einziges Mal gesehen, und zwar vor Gericht." Am Tag ihres Todes, sagt Talbot, sollte Helena Zentner auf Anordnung ihres Zwangsbetreuers in die Psychiatrie gebracht werden. Ihren Freitod hat er deshalb in einer Todesanzeige wie eine Anklage formuliert: "Das Ende einer Zwangsbetreuung", lautet die Überschrift. Dazu werden die Namen aller in dem Fall beteiligten Richter und der des Zwangsbetreuers aufgeführt. Dazu sagte die Sprecherin des Kammergerichts, Katrin-Elena Schönberg: "Wir prüfen, ob hier Persönlichkeitsrechte verletzt wurden." Olaf Sonnenberg |