Landtag
Brandenburg: Mit dem unten dokumentierten Briefwechsel von die-BPE mit dem Präsidenten des Brandenburger Landtags, stellvertretend für alle anderen Abgeordneten dieses Landtags, erklärt sich, warum die Bezeichnung Menschenrechts-Verbrecherbande für dieses Parlament leider zutreffend ist. Im Wissen um ihr böses, Menschenrechte verachtendes Tun, hat sie am 1.4.2009 ein neues, Zwangsmassnahmen legalisierendes PsychKG verabschiedet! Mit den Briefen von die-BPE wird dabei auch exemplarisch dokumentiert, wie alle Abgeordneten aller anderen Landtage und des Bundestages über die Behindertenrechtskonvention informiert wurden. |
An den
Abgeordneten Freitag, 11. April 2008 Sehr
geehrter Herr Fritsch, Da unserer Erfahrung nach sowohl die UN-Behinderten-rechtskonvention als auch das PsychKG nur einem kleinen Kreis von Insidern bekannt sind, möchten wir im Folgenden Konvention und Gesetz kurz umreißen und insbesondere die erforderlichen Änderungen des Brandenburgischen PsychKG deutlich machen. Das Brandenburgische PsychKG regelt dem Namen nach besondere Hilfsmaßnahmen für angeblich „psychisch Kran-ke“. Tatsächlich dient es jedoch vor allem dazu, tiefe Eingriffe in die Grundrechte von Menschen zu legalisieren, die keine Straftat begangen haben. Zwangseinweisungen und Zwangs-behandlungen, wie auch die zwangsweise psychiatrische Begutachtung, werden von uns, den Betroffenen, jedoch nicht als Hilfe, sondern als folterartige Mißhandlung, Entwürdigung und brachiale Entrechtung erlebt und deshalb abgelehnt. Das Brandenburgische PsychKG wird häufig (z.B. 565 Zwangseinweisungen in 2005, Quelle BMJ) und willkürlich angewendet. Eine Gruppe von Menschen wird praktisch vollständig entrechtet, da es für diese Personen keine Mög-lichkeit gibt, sich gegen die prinzipiell subjektiven und deshalb nicht widerlegbaren psychiatrischen Gutachten, denen Richter im Regelfall unkritisch folgen, zu verteidigen. Dieser totalitäre Charakter des Brandenburgischen PsychKG offenbart sich an der rechtsstaatlich besonders sensiblen Stelle einer angeblichen oder tatsächlichen „Gefährdung“. Die
UN-Behindertenrechtskonvention nimmt von einer internationalen und
transkulturellen Ebene aus einen Paradigmenwechsel vor: während
bisher Behinderung als Mangel („Deficit“) - insbesondere
durch medizinische Ex- Anders gesagt: Behinderte sind nicht mehr behindert, sondern werden durch gesellschaftliche Barrieren behindert, die es zu beseitigen gilt. Wegbereiter dieser Entwicklung waren emanzipatorische Bewegungen, die z.B. die Entpsy-chiatrisierung und die damit einhergehende Entkrimina-lisierung der Homosexualität bewirkten - mit der Folge, dass heute z.B. mindestens zwei europäische Hauptstädte offen schwule Bürgermeister haben. Weitere Beispiele zur Veranschaulichung: der offensiv vertretene Anspruch der Gehörlosen auf Gebärdensprache oder das Krüppeltribunal 1981. Mit diesem Ansatz geht logisch die Forderung nach Abschaffung von paternalistischer Sonderbehandlung und rechtlicher, insbesondere menschenrechtlicher, Gleichstellung einher. Kurz gesagt, Hilfe soll und darf nur noch ohne Bevormundung oder Zwang angeboten werden. Für den psychiatrischen Bereich wurden sowohl im Urteil des Foucault Tribunals 1998 wie auch des Russell Tribunals 2001 diese Forderungen so formuliert: Als ersten Schritt fordern wir die Abschaffung der „Psychisch Kranken“ Gesetze, so dass die Psychiatrie gegenüber der Gesellschaft verantwortlich wird. (www.foucault.de und www.freedom-of-thought.de) Wir möchten Sie deshalb dringend bitten, sich dafür einzusetzen, dass das Brandenburgische PsychKG vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention entweder ersatzlos abgeschafft oder so geändert wird, dass alle Teile, die Zwangsmaßnahmen, also Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung, legalisieren, daraus entfernt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese gesetzlichen Änderungen vor der Ratifizierung der Konvention erledigt werden müssen, da es um elementarste Abwehrrechte geht: die Abwehr von Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Wenn diese Abwehrrechte gewährleistet sind, dann kann eine Konvention ratifiziert werden, in deren Folge auch viele positive Unterstützungsleistungen verwirklicht werden können. Aber keine dieser Unterstützungsmaßnahmen wäre auch nur einen Pfifferling wert, wenn trotz einer ratifizierten Konvention das „Kerkersystem mit Folterregime“ (Michel Foucault) der Zwangspsychiatrie fortbestehen würde. Die Konvention und die sie Ratifizierenden würden zu einer Karikatur auf die Menschenrechte. Zur
weiteren Information und Gelegenheit, Fragen zu dem Gutachten zu stellen,
möchten wir Sie zu folgender Veranstaltung einladen: Am 7. Mai
findet um 19 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße
5, eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Fällt die Zwangs-psychiatrie?“
statt. Zwei der Autoren des Gutachtens, R.A. Als Ermunterung, sich für die Abschaffung des Branden-burger PsychKG einzusetzen, möchten wir Ihnen das bei-liegende Buch schenken [Gert Postel, Doktorspiele]. Auf amüsante Weise berichtet darin der Autor, unser Schirmherr Gert Postel, über sein existentialistisches Experi-ment, mit dem er zum wiederholten Male den Beweis angetreten hat, dass es gar kein psychiatrisches Wissen gibt, sondern dass sich psychiatrische Diagnostik im Sprechakt des diagnostizierenden Psychiaters erschöpft. Bei den auch von einem Hauptschüler wie Gert Postel leicht zu erlernenden Sprechblasen des psychiatrischen Jargons handelt es sich eben nur um die Verwendung von „Krankheit“ als Metapher, also nur um Worte, weder einen Sachverhalt noch eine Tatsache. Damit gelang es ihm in breitenwirksamer Form, den ärztlichen Dünkel der Lächerlichkeit preiszugeben, so wie es dem Hauptmann von Köpenick gelang, den militä-rischen Dünkel zu entlarven. Um so schlimmer ist, dass unter dem legitimatorischen Vorwand dieses tatsächlichen Nichtwissens in der Zwangs-psychiatrie durch gewaltsames Verabreichen bewusstseins-verändernder Drogen und durch andere gewaltsame Behand-lungsmethoden die Menschenrechte massiv verletzt werden. Ein Hinweis auf so bösartige „Diagnosen“ wie Drapetomania (Weglaufsucht schwarzer Sklaven), die „gute Fassade“ oder die „vorgetäuschte Krankheitseinsicht“ möge genügen, um die Willkür psychiatrischer Zuschreibungen zu illustrieren. Gert Postel hat uns von einer weiteren Gelegenheit berichtet, bei der sich die psychiatrische Diagnostik selbst ad absurdum geführt hat, als er in seiner Zeit als Oberarzt einen Kollegen fragte: „Was mache ich denn, wenn der Patient schweigt?“ Dessen Antwort: „Dann schreiben Sie eben, er hat eine sym-ptomschwache autistische Psychose.“ Wir wünschen viel Spaß beim Lesen. Über
eine substantielle Antwort auf unsere dringende Bitte freuen wir uns! Mit freundlichen
Grüßen |
Datum: 17.04.2008 An die Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008 Pet.-Nr. 587/4 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention Sehr geehrte Damen und Herren, Mit freundlichen Grüßen |
An den
Abgeordneten 10. September 2008 Betrifft:
Sehr geehrter Herr Fritsch, am 11.4.2008 hatten wir Ihnen geschrieben und ein Rechtsgutachten zur Unvereinbarkeit des PsychKGs mit der UN Behindertenrechtskonvention, sowie ein Buch von Gert Postel beigelegt. Wir baten um eine substantielle Antwort und haben von Ihnen indirekt dadurch eine Antwort bekommen, dass uns der Vorsitzende des Petitionsaus-schusses, Thomas Domres, am 17.4. mitgeteilt hat, Sie hätten unseren Brief - wörtlich - als „Petition zuständig-keitshalber übersandt“. Er teilte uns in dem Schreiben außerdem die Pet.-Nr. 2587/4 mit. Seither haben wir weder von Ihnen noch von dem werten Herrn Domres etwas gehört oder gelesen. Um ehrlich zu sein: wir erwarten auch gar kein Antwort des Petitionsausschusses (den wir auch gar nicht angeschrie-ben hatten), denn es handelt sich unserer Ansicht nach um eine politische Frage, wie sich die Abgeordneten des Land-tags von Brandenburg dazu verhalten, dass vor, oder spätestens zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ratifizierung der Konvention durch die BRD, das Brandenburgische PsychKG abgeschafft werden muss, bzw. alle Gewalt legalisierenden Teile daraus entfernt worden sein müssen. Kann so eine politische Frage und gesetzgeberische Aufgabe denn über-haupt durch einen Petitonsauschuß beantwortet werden? Auf die Gefahr hin uns zu wiederholen, weisen wir noch-mals darauf hin, dass die Zuschreibung, Definition und „Diagnose“ von „Geisteskrankheit“ nach rein subjektiver Bewertung von der „Norm“ abweichenden Verhaltens erfolgt und einem stetigen gesellschaftlichen Wandel unterliegt (vgl. „Demokratiewahn“, Weglaufsucht bei Sklaven: „Drape-tomania“ und „Homosexualität“ als Diagnose etc.), also eine Verhaltensklassifikation ist und jeglicher Beweise einer Krankheit entbehrt. So sind bei Obduktionen Verstorbener noch nie Geisteskrankheiten nachgewiesen worden und werden es auch niemals werden, da „Krankheit“ der Seele nur eine Metapher ist. Die vom Brandenburgischen PsychKG geregelte Einsper-rung und das gewaltsame Verabreichen von „mind-altering-drugs“, wie man diese Drogen im Menschenrechtsdiskurs nennt, die Erpressung des Geständnisses „Krankheitseinsicht“, das Brechen des Willens der Betroffenen und das Erleben totaler Entrechtung erfüllt alle Kriterien der Folter nach der UN-Antifolterkonvention vom 10. Dezember 1984, und ist eigentlich schon mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verboten. Im
internationalen Menschenrechtsdiskurs wurde und wird vor allem das
gewaltsame Verabreichen - gegen den Willen - von „mind-altering-drugs“
als schwere Folter bezeichnet. Das
Brandenburgischen PsychKG regelt also diese Folter von psychiatrisch
diagnostizierten „Geisteskranken“ unter dem Deckmantel der
„medizinischen Behandlung“, die sich als eine „Behandlung
zum 'Wohle' der Betroffenen“ darstellen soll, obwohl sie in anderen
Zusammenhängen überall als Folter erkannt wird.1
Menschen,
die solche „Behandlung“ schon erfahren haben, werden durch
diese Sondergesetze Brandenburgs, des Bundes und der übrigen
Länder der BRD und durch ein umfassendes, seit Jahrzehnten staatlich
organisiertes Repres-sions- , Aussonderungs- und Foltersystem im „fürsorglichen
Gewand“ behindert.2 Die
die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnen-den und ratifizierenden
Staaten verpflichten sich zu einer gleichen Anerkennung Behinderter
und Nicht-Behinderter vor dem Recht. Und die UN-Behindertenrechts-konvention
schreibt in Art. 14, 1b) vor: Die Unvereinbarkeit der UN-Behindertenrechtskonven-tion mit dem PsychKG, beziehungsweise dessen den psy-chiatrischen Zwang legalisierenden Anteilen, wird in dem Rechtsgutachten2 nachgewiesen. Die Gutachter kommen in ihrem Fazit zu dem Schluss: Nach der vorstehend entwickelten und in der Betrachtung des bundesrepublikanischen Rechts zugrunde gelegten Auffassung sind Zwangsunterbringung und -behandlung nach den §§ 8 Abs. 1, 30 Abs. 2 S. 2 PsychKG Bln mit Art. 14 Abs. 1 lit. a) sowie Art. 12 Abs. 2 BRK nicht vereinbar: Psychisch Kranke nach § 1 Abs. 2, 3 PsychKG Bln sind Behinderte im Sinne der Behindertenrechtskonvention. Ihnen darf nach der BRK gegen ihren bekundeten Willen aufgrund einer psychischen Erkrankung weder die Freiheit entzogen, noch zwangsweise eine medizinische Behandlung angediehen werden.(Siehe auch: www.die-bpe.de/stellungnahme) Aber der Gesetzentwurf für die Ratifizierung der Konvention und die darin enthaltene „Denkschrift“ (im Geheimen wird zwischen dem BMAS und BMJ noch über einen zusätzlichen sog. „Interpretationsvorbehalt“ verhandelt), die in Kürze von der Bundesregierung verabschiedet werden sollen, beweisen, dass nicht im Entferntesten beab-sichtigt ist, die Bestimmungen der Konvention umzusetzen, sondern die Konvention nur zu einem Betrug verwendet werden soll: Zur Täuschung der Betroffenen, dass angeblich nun ihre Menschenrechte verwirklicht würden, tatsächlich die Konvention aber nur zur Dekoration einer falschen Fassade in der Öffentlichkeit dienen soll. Dazu soll die Behindertenrechtskonvention möglichst schnell ratifiziert werden, damit keine politische Forder-ung mehr diskutiert, sondern nur noch Bettelei ignoriert werden muss. Es
ist erschreckend, mit welcher haarsträubendsten Begründung
an der radikal diskriminierenden Gesetzgebung des PsychKGs festgehalten
und der Sinn der Artikel 12 und 14 ins Gegenteil verkehrt wird. Dazu
wird die Schutzbehaup-tung aufgestellt, die UN-Behindertenrechtskonvention
würde nur Einsperrungen allein aufgrund „psychischer
Erkrankung“ verbieten: welche Dreistigkeit und Ignoranz damit
der Kon-vention gegenüber an den Tag gelegt wird, zeigt sich
anhand einer einfachen Analogie sofort: Wenn statt der Bedingung "psychische Erkrankung" im PsychKG das Wort "schwarze Hautfarbe" stehen würde (die im Gegensatz zu einer angeblichen „Psychischen Krankheit“ wenigstens noch objektiv feststellbar wäre), dann wäre sofort klar, dass das eine rassistische Gesetzgebung wäre, bzw. eine diskriminierende Gesetzgebung verteidigt würde: Eine Fremd- und Selbstgefährdung, die nur bei Schwarzen zur Einsperrung führt, wäre eine solche und selbstverständlich nicht nur dann, wenn allein aufgrund von schwarzer Hautfarbe eingesperrt würde. Genau diese rechtlichen Diskriminierungen im Bezug auf Behinderte zu beenden, ist Sinn und Zweck der neuen Konvention, wie das Gutachten von Kaleck et al. beweist. Genauso
entlarvend ist, wie die Linkspartei den geplanten Betrug und den Zweck
des Betrugs offenbart hat. Im Auftrag von Partei und Bundestags-Fraktion
schrieb uns deren behindertenpolitischer Sprecher, MdB Dr. Ilja Seifert
am 7.5.2008: Er
erkennt damit zwar die psychiatrischen Misshandlun-gen als Verletzung
der elementarsten Grundrechte an, um dann die Beseitigung jener auf
den St. Nimmerleinstag zu verschieben. Warum? Weil seine Berliner
GenossInnen, die Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher und deren Staatssekretär
Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, die die politische Macht besitzen, das
Berliner PsychKG zu beseitigen, gedeckt werden sollen, um die psychiatrische
Gewalt unangetastet zu lassen! Dr. Seiferts ungeheure Kaltschnäuzigkeit gegenüber ele-mentarsten Grundrechten erinnert fatal an Stalins Ignoranz der Menschenrechte in dessen Gulag-Politik bei gleichzeitiger Unterschrift unter die UN-Erklärung der Menschenrechte 1948 und dessen taktischen Verhältnisses zu Menschenrechten. Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern empört und möch-ten auf die Geschichte der Verfolgung angeblich „psychisch Kranker“ in Deutschland hinweisen: nicht nur die in unserer Analogie verwendete schwarze Haut hat Deutsche schon zu systematischen Ausrottungsmaßnahmen veranlasst, son-dern auch Personen, die mit einer angeblichen „psychischen Krankheit“ verleumdet wurden, wurden mit Gaskamme-rmassenmord von 1939 - 1941 und mörderischen Spritzen und Hungermassenmord von 1941 - 1948 bekämpft. Selbst-verständlich wurde selbst bei diesen Mordakt-ionen noch behauptet, sie seien „zum Bes-ten“ der Ermordeten! Die
brachiale Entrechtung in den Psychiatrien war der Aus-gangspunkt für
das Gaskammer-massenmorden. Die Mordaktion von Ärztehand ging
auch ohne Nazi-Herrschaft bis 1948 weiter. Die unter heuchlerischem
Vorwand betriebene Entrechtung und Misshand-lung angeblich „psychisch
Kranker“ war damit aber nicht zu Ende: wie die Schutzhaft in
Diktaturen wird sie mit angeblicher „Fremd- und Eigengefährdung“
als Sondergesetz legalisiert. Wenn nun auch noch eine UN-Konvention,
die diese Sondergesetzgebung verbietet, zum Garanten der Fortsetzung
dieser Entrechtung verdreht wird, kann eine Antwort auf die beabsichtigte
Ratifizierung der Konvention nur erbitterter Widerstand sein. Da
die Regierung Brandenburgs von einer Koalition der SPD mit CDU gebildet
wird, liegt bei diesen zwei Fraktionen die Verantwortung zur Abschaffung
des PsychKG (bzw. der Gewalt und Zwang legalisierenden Anteile) und
zur Zustimmung zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechts-konvention
im Bundesrat. Wir möchten Sie nochmals bitten, uns Ihre persönliche Antwort zukommen zu lassen,
So hat
es der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener in seiner Stellungnahme
zu der Denkschrift formuliert und veröffentlicht, die mit unseren
Forderungen voll übereinstimmt: Mit freundlichen
Grüßen
|
Petitionsausschuss
Der Vorsitzende Thomas Domres, MdL Landtag Brandenburg Postfach 60 10 64 14410 Potsdam Datum: 09.09.2008 An die Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008, Pet.-Nr. 2587/4 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention
Nach den Feststellungen des Ausschusses hat die UN-Vollversammlung am 13. Dezember 2006 die "UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention) verabschiedet. Als völkerrechtlicher Vertrag bedarf die UN-Behindertenrechtskonvention der Ratifizierung durch die nach der jeweiligen Verfassung zuständigen Organe der Mitgliedstaaten. Nach der Paraphierung des Übereinkommens am 30. März 2007 durch die Bundesregierung hat diese den Ratifizierungsprozess eingeleitet. Die Ratifizierung wird in Form eines Ratifizierungsgesetzes gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes durchgeführt. Da die UN-Behindertenrechtskonvention auch Bereiche berührt, die in der Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer liegen, bedarf das Ratifizierungsgesetz der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. In Ihrer Petition bitten Sie darum, das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention entweder ersatzlos abzuschaffen oder so zu ändern, dass alle Regelungen über Zwangsmaßnahmen daraus entfernt werden. Der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat darauf hingewiesen, dass im Verfahren der Ratifizierung geprüft wird, ob gesetzliche Änderungen infolge der UN-Behinderten-rechtskonvention erforderlich sind. Die Landesregierung hält es insoweit nicht für sinnvoll, außerhalb der im Rahmen des Ratifizierungsprozesses stattfindenden Bewertung die Frage zu klären, inwieweit landesgesetzliche Regelungen den Anforderungen und Zielen der Konvention entsprechen. Nach Information des Staatssekretärs sind dazu intensive Abstimmungen auch zwischen den Ländern notwendig. Im Ergebnis seiner Beratung ist der Petitionsausschuss zu der Einschätzung gelangt, dass es durchaus sachgerecht erscheint, auf die notwendigen Prüfungen und Abstimmungen im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens zu verweisen und diese zunächst abzuwarten. Unbeschadet Ihrer Ausführungen sieht der Ausschuss daher gegenwärtig keine Veranlassung, der Landesregierung zu empfehlen, in Ihrem Sinne tätig zu werden. Der Petitionsausschuss darf Ihnen allerdings versichern, dass die Landesregierung die von Ihnen bundesweit verbreitete gutachterliche Stellungnahme zum Berliner Psychisch-Kranken-Gesetz zur Kenntnis genommen hat und sich im föderalen Ratifizierungsverfahren auch mit den Argumenten und Schlussfolgerungen dieser Auftragsstudie auseinandersetzen wird. Mit Blick auf das noch nicht abgeschlossene Ratifizierungsverfahren
und die Beteiligung der Bundesländer an diesem hat der Petitionsausschuss
beschlossen, Ihre Petition dem zuständigen Fachausschuss des
Landtages, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Familie, zur Kenntnisnahme zu überweisen. Dem Fachausschuss soll
damit die Möglichkeit gegeben werden, unter Berücksichtigung
auch Ihrer Argumente die Thematik gegebenenfalls entsprechend zu begleiten. Für ein weiteres eigenes Tätigwerden sieht der Petitionsausschuss keine Notwendigkeit. Er hat damit die Bearbeitung Ihrer Petition abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen |
Um An
den Abgeordneten Freitag, 31. Oktober 2008
Um ehrlich zu sein: wir erwarteten gar keine Antwort des Petitionsausschusses (den wir auch gar nicht angeschrieben hatten, sondern MdL Gunter Fritsch), denn es handelt sich unserer Ansicht nach um eine politische Frage, wie sich die Abgeordneten des Landtags von Brandenburg dazu verhalten, dass vor, oder spätestens zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ratifizierung der Konvention durch die BRD, das Brandenburgische PsychKG abgeschafft werden muss, bzw. alle Gewalt legalisierenden Teile daraus entfernt worden sein müssen. Kann so eine politische Frage und gesetzgeberische Aufgabe denn überhaupt durch einen Petitonsauschuß beantwortet werden? Wir möchten unseren Brief vom 10.9. ergänzen, um Ihnen mitzuteilen, dass das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte unmißverständlich und klar das Fazit unseres Rechtsgutachtens und damit unsere Forderung nach Abschaffung des Brandenburgischen PsychKGs unterstützt. Dazu anbei unsere Pressemitteilung vom 8.10.2008. Daraus ergibt sich, dass Ihr bzw. der Verweis des Petitionsausschusses an andere „zuständige Stellen“ insofern fehl am Platze ist, weil Sie selbst eine politische Entscheidung darüber treffen müssen, ob Sie die Forderungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte beachten wollen und dann dem entsprechend zusammen mit Ihren Kollegen gesetzgeberisch tätig werden müssten. Die Bundesregierung versucht inzwischen, auf Seite 52 der sog. „Denkschrift“, die Teil ihres Gesetzentwurfs (Bundesrat Drucksache 760/08) geworden ist, in betrügerischer Absicht präjudizierend eine den Geist und Text der UN Behindertenrechtskonvention verfälschende Interpretation festzuschreiben. Dies hat zum Resultat, dass diejenigen, die die Denkschrift akzeptieren oder auch nur deren Bedeutung herunterspielen, diesen Betrug akzeptieren und sich gegen das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UN-HCfHR) stellen. Angesichts dieses von der Bundesregierung offen begangenen Konventions-Betrugs, möchten wir Sie persönlich fragen: Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass Sie die Forderung des UN Hochkommissariats für Menschenrechte mißachten,
Können
Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass darüber hinaus die
Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit geschwächt
wird, wenn auf diese unverfrorenen Art und Weise mit einer sie angeblich
stärkenden Konvention umgegangen werden kann? Wir
möchten Sie jetzt schon darauf aufmerksam machen, dass die Betroffenen
bei Fortbestehen eines speziellen psychisch Kranken Sondergesetzes
nach der Ratifikation der Behindertenrechts-konvention auch Ihnen
ganz persönlich den Vorwurf machen könnten, menschenrechtlich
illegale, schwere Körperverletzung aufgrund von Diskriminierung
(UN-HCfHR: „intrinsically discriminatory“) aktiv zu unterstützen,
oder doch billigend in Kauf zu nehmen, denn Sie wurden vor der Ratifizierung
umfassend informiert. |
An die Sehr geehrter Herr Talbot, sehr geehrter Herr Pankow, |
Petitionsausschuss An die Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008, Pet.-Nr. 2587/4 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention Sehr geehrte Damen und Herren, |
Petitionsausschuss An die Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008, Pet.-Nr. 2587/4 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund
der UN-Behindertenrechtskonvention
der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 64. Sitzung am 16. Dezember 2008 zum wiederhotten Mal mit Ihrer Petition befasst. Bei seiner Beratung hat ihm eine weitere Stellungnahme vom Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vorgelegen. In Ihrem Schreiben vom 31. Oktober 2008
erneuern Sie Ihre Forderung nach Abschaffung des Brandenburgischen
Psychisch-Kranken-Gesetzes vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechts-konvention.
Sie beziehen sich nunmehr auf eine von der Bundesregierung als Erläuterung
zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen veröffentlichte Denkschrift
und vertreten die Auffassung, dass diese Denkschrift eine dem Konventionstext
widersprechende Interpretation der Voraussetzungen für eine
Freiheitsentziehung bei behinderten Menschen enthalte. Wie der Petitionsausschuss zur Kenntnis
nehmen konnte, unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Denkschrift
zum Übereinkommen, dass die Vertragsstaaten zu gewährleisten
haben, dass Menschen mit Behinderungen die Freiheit nichts rechtswidrig
oder willkürlich entzogen wird, jede Freiheitsentziehung im
Einklang mit dem Gesetz erfolgt und das Vorliegen einer Behinderung
in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt. Dies entspricht
Artikel 14 Abs. 1 Buchstabe b der UN-Behindertenrechtskonvention.
Zugleich hat die Bundesregierung festgestellt, dass eine Freiheitsentziehung
auch bei behinderten Menschen nicht grundsätzlich ausgeschlossen
ist, was sich sowohl aus Absatz 1 Buchstabe b als auch aus Absatz
2 von Artikel 14 der Konvention ergibt. Die wörtlichen Ausführungen
der Bundesregierung dahingehend sind Ihnen bekannt. Die Regierung
des Landes Brandenburg hat sich, so der Staatssekretär im Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, der Rechtsauffassung
der Bundesregierung angeschlossen. Der Petitionsausschuss sieht
keine Veranlassung, dies zu beanstanden. Ihre Rechtsauffassung vermag
der Ausschuss insoweit nicht zu teilen. Nach hier vorliegenden Informationen hat zwischenzeitlich der Bundesrat in seiner Sitzung am 28. November 2008 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen zu erheben. Der Bundestag ist in seiner Sitzung am 4. Dezember 2008 der Beschlussemp-fehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages gefolgt und hat den Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Unter Berücksichtigung der vorstehenden
Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Veranlassung
zu einem weiteren Tätigwerden in der von Ihnen vorgetragenen
Angelegenheit. Er verweist auf den Ausgang des Ratifizierungsverfahrens
und schließt damit die Bearbeitung Ihrer Petition erneut ab. |
Betreff: Der Brandenburgische Landtag: eine
Menschenrechts-Verbrecherbande… Der Brandenburgische Landtag: eine Menschenrechts-Verbrecherbande, denn er verletzt ganz offensiv die Menschenrechte, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention erklärt werden, um folterartige Körperverletzung durch psychiatrische Zwangbehandlung und psychiatrische Freiheitsberaubung fortsetzen zu können. Alle Parteien des Landtags stimmten zu, dass ein ungesetzliches Gesetz und eine Diskriminierung an sich (so die Worte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte) neu gemachtes Gesetz wird. Damit ist der ultimative Beweis erbracht, dass die Beteuerungen der verschiedenen Menschenunrechtsaktivisten, man solle nur die Ratifizierung abwarten, dann werde eine rechtliche Grundlage geschaffen sein, um die systematischen und schweren Menschenrechtsverletzungen auch gesetzgeberisch verhindern zu können, völlig leere Versprechungen, ja Lügen waren, um den Konventionsbetrug der Legislative zu verdecken. Dass dieser Betrug nur ein perfides offenes Täuschungsmanöver
ist, haben wir schon am 19.12.08 öffentlich gemacht: Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 4/6975 1. Lesung Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6975 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Diese Mitteilung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung
der i.A. René Talbot und Uwe Pankow |