Die Irren-Offensive |
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Es gibt keine "psychische Krankheit", nur Rufmord verbrämt als "Diagnose" |
Offener Brief an Vorstand und Mitglieder von ai (2006): amnesty
international Menschenrechte nur für die HERRSCHENDEN Trotz unseres mehrjährigen
Engagements für die Unteilbarkeit der Menschenrechte auch innerhalb
von ai und dem Mandat von ai entsprechend, mußten wir feststellen,
dass die deutsche Sektion von ai nicht bereit ist, auf eine Unterscheidung
zwischen Menschen und angeblich „psychisch Kranken“ zu verzichten.
Dabei spielte die „Sektions-Koordinationsgruppe (SeKo) Heilberufe“
eine wesentliche Rolle. Für von Psychiater_innen
als „psychisch krank“ verleumdete Menschen scheinen nach Meinung
der SeKo Heilberufe und der auf den letzten drei Jahresversammlungen
anwesenden ai- Mitglieder die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
der Vereinten Nationen von 1948 keine Gültigkeit zu besitzen. Der Vorstand und
die Psychiater_innen der deutschen Sektion von ai waren aufgeschreckt
über die von uns in unseren Anträgen vertretene Sichtweise
und versuchten von Anfang an, sogar durch falsche Übersetzung (!),
jegliche Diskussion dieses Themas innerhalb der Sektion zu unterdrücken,
obwohl schon 1991 in Yokohama beschlossen wurde: “The International
Council considering the report of the Mandate Review Committee established
by Decision 1 of the 1987 ICM, DECIDES that AI's mandate on cruel, inhuman
or degrading treatment or punishment of prisoners applies fully to persons
forcibly confined to psychiatric institutions, although AI does not
enter the area of treatment which AI itself regards as authentically
medical. Somit
ist eigentlich klar, dass es einer ai- internen Definition bedarf, um
grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung (CID Treatment)
von dem abzugrenzen, was ai- Deutschland (und amnesty international)
selbst als „authentisch medizinisch“ betrachtet. Diese Definition
wird jedoch ohne entsprechenden Beschluß intern von der SeKo Heilberufe
diktiert. Im Folgenden wird
auf die Aktivitäten eingegangen, die von der SeKo Heilberufe mit
aktiver Unterstützung des Vorstandes von ai- Deutschland unternommen
wurden, um die psychiatrische Definitionsmacht zu erhalten. Zweck dieser
Aktivitäten ist es, eine Klasse angeblich „psychisch kranker“
Untermenschen zu erhalten, beziehungsweise zu verhindern, dass aus ai
eine Organisation wird, die für die unteilbaren und unveräußerlichen
Menschenrechte im Sinne der UN-Menschenrechtserklärung von 1948
und die genauso unteilbare Würde des Menschen eintritt. 1. Als bei
der ai- Jahresversammlung 2004 der Antrag zur Anerkennung der psychiatrischen
Zwangsbehandlung als Folter und damit als Teil des Mandats von ai in
der Sachkommission an der Reihe war, lagen sofort zwei Anträge
zur Geschäftsordnung vor - zwei Anträge auf Nichtbefassung. Gleichzeitig verteilte
die SeKo Heilberufe, vermutlich im Auftrag des Vorstandes, ein Pamphlet,
unterzeichnet von Anja A.- K. und dem Arzt und Psychotherapeuten Dr.
med. Peter B.. Darin wurde verlogener Weise sogar behauptet, daß
die nachgewiesener Maßen stark hirnschädigende und einen
künstlichen epileptischen Krampfanfall auslösende „Elektrokonvulsionstherapie
[...] keine! Behandlung mit Elektroschocks ist ...“. (Zur Schädlichkeit
des E- Schocks vergl.: Peter Breggin „Giftige Psychiatrie“
Band 1.) „Eine Zwangsmedikation“ heißt es andernorts
im Text, „kann ebenfalls nur bei Gefahr in Verzug angewandt
werden, bedarf ebenfalls einer Rechtsgrundlage und stellt heute eine
seltene Ausnahme dar.“ Das ist schlicht
die Unwahrheit! Zwangsbehandlungen
sind auf geschlossenen Stationen an der Tagesordnung und auf sie wird
nur bei „freiwilliger“ Drogeneinnahme verzichtet. „Gefahr
in Verzug“ ist, wie die Diagnosen, ein subjektiver und von Mißhandler_innen
im medizinischen Gewand definierter und frei auslegbarer Begriff. Ihm
entspricht der Begriff „Schutzhaft“ in totalitären Regimen,
die dazu dient, ohne ein ordentliches Verfahren unter dem Schutz der
Strafprozessordnung, wegsperren zu können. Eine Diskussion
unter den Mitgliedern wurde somit sowohl in der Sachkommission als auch
im Gesamtplenum auf unfairste Art verhindert. 2. Nachdem
auf der JV im Frühjahr 2005 erneut Anträge auf ähnliche Weise abgebügelt
wurden, sah sich die SeKo Heilberufe veranlaßt, im Herbst des Jahres
eine dritte und neue Version ihres „Dossier Heilberufe“
herauszugeben,in dem die Psychiaterin Anke Bramesfeld das Thema Psychiatrie
und Menschenrechte behandelt: www.ai-aktionsnetz-heilberufe.de/docs/ai_aktionsnetz/Heilberufe_181005.pdf Folter ja, aber
bitteschön staatlich kontrolliert, was ja gerade ein Defintionsmerkmal
von Folter ist! Dann
erkennt und bestätigt Anke Bramesfeld im Kapitel „Mißbrauch
der Psychiatrie für politische Zwecke“, um was es in der Psychiatrie
als Ganzes geht: „Die Grenzen der Psychiatrie sind unscharf
definiert. Das Einordnen des Verhaltens eines Menschen als krank, delinquent
oder nur als sozial ungewöhnlich unterliegt unter anderem zeithistorischen
und gesellschaftlichen Definitionsprozessen. Dies und das Fehlen
objektiver Kriterien der Diagnose [Hört, hört! Anmerk.
der Autor_inn_en] eröffnet vielfältige Möglichkeiten
zum Mißbrauch psychiatrischer Versorgung auch für politische
Zwecke.“ Was ist es denn
anderes als Mißbrauch, wenn einem Menschen aufgrund der Zuschreibung
einer psychiatrischen Diagnose im Rahmen einer Zwangsbehandlung die
Freiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit genommen
werden? Wen wundert´s,
daß der „Involvierung von Psychiatern in die Todesstrafe“
ein ganzes Kapitel gewidmet ist, wo das Töten doch damals noch
ihr Fachgebiet war, als deutsche Psychiater_innen, Ärzte und Ärztinnen
es in Deutschland schafften, das systematische Massenmorden zuerst an
Hunderttausenden Psychiatrieinsass_inn_en und später auch an Millionen
Jüdinnen und Juden, Sinti, Roma, Homosexuellen und Oppositionellen
durch Vergasen, Töten durch Giftspritze und durch systematisches
Tothungernlassen bis 1948 zu verwirklichen. 3. Ein
wesentlicher Beitrag, um auch in diesem Jahr die Diskussion zu diesem
Thema zu hegemonialisieren, war die Veröffentlichung der SeKo Heilberufe
im ai- Intern (05/06 S.XI ff). Diese leicht veränderte und gekürzte
Version ihres Dossiers wurde von den Psychiaterinnen Anke B., Anja K.,
der Ärztin und Azubi-Psychiaterin Ulrike A. und dem klinischen
Psychologen Freihart R. unterzeichnet (Namen sind der Redaktion bekannt). Hier wird nun ganz richtig festgestellt, daß „diese Zwangsmaßnahme [Fixierung] ... für den Kranken einen schwer erträglichen und tiefgreifenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ bedeutet und daß sich „auch in Deutschland nicht wenige Betroffene ... über ... unnötige Zwangsmaßnahmen bei der stationären Unterbringung“ beklagen. Dann wird jedoch unterstellt, daß es „hierzulande meist keine gravierenden Rechtsverletzungen [sind] die bemängelt werden, sondern eher das Gefühl, als Person „nicht für voll genommen zu werden“.“ Was bei Zwangsbehandlung und planvoller Zerstörung der Selbstbestimmung und Würde der Betroffenen nur als zynisch bezeichnet werden kann. Und dann zeigt sich die ganze verleumderische Qualität der SeKo Heilberufe, indem sie die Kritiker_innen solcher Menschenrechtsverletzungen wie folgt diagnostiziert: „Struktureller Hintergrund für solche Beschwerden“, heißt es weiter, „sind (1) die hohe Vulnerabilität der Kranken aufgrund des zeitweise eingeschränkten Realitätssinn“. Deutlicher kann
man es nicht mehr machen, wie sich die SeKo Heilberufe gegen jede Kritik
hermetisch abschottet, indem sie Kritiker_innen pathologisiert. Damit
läßt sich dann auch leicht die richtige Erkenntnis entsorgen,
nämlich daß „(2) die Machtkonzentration auf Seiten
der Behandler“ liegt, „die sich besonders darin zeigt, Behandlung
auch gegen den Willen der Patient/inn/en durchführen zu können...“. Und zum krönenden
Abschluß werden, wie von einer Täterprofession wohl nicht
anders erwartet werden kann, Beschwerdestellen der Psychiatrie genannt,
erreichbar über eine psychiatrische Homepage, an die „verwiesen
werden [kann], wenn Beschwerden über Mißhandlungen
in der Psychiatrie [die doch jede Zwangsbehandlung ist; Anmerk.
der Autor_inn_en] in Deutschland an ai herangetragen werden.“
Und last but not least: „Das Health And Human Rights Team
im internationalen ai- Sekretariat verfährt in vergleichbaren Fällen
ebenso. Denn auch bei berechtigten Beschwerden über die psychiatrische
Versorgung in Deutschland handelt es sich nach bisherigen Erfahrungen
praktisch nie um schwere Menschenrechtsverletzungen; sie fallen daher
nicht in den Zuständigkeitsbereich von amnesty international.“
Wo hätten
Täter_inn_en und Folterer jemals für ihr Handeln eine Zuständigkeit
von amnesty international vermutet? 4. Als vier
ai- Mitglieder als Antwort auf den ai- Intern- Artikel der SeKo Heilberufe
und zur Eröffnung der Diskussion um das Thema „psychiatrische
Zwangsbehandlung“ innerhalb der deutschen Sektion den auf ihre
Anregung geschriebenen Text mit dem Titel „Psychiatrische
Zwangsbehandlung von Menschen - Eine Aufgabe von amnesty international“
von Professor Wolf-Dieter Narr im ai- Intern zu veröffentlichen
wünschten, wurde der Text unter der fadenscheinigen Begründung, Professor
Narr sei kein ai- Mitglied, abgelehnt und damit wiederum auch nur eine
Replik auf die psychiatrischen Schutzbehauptungen verweigert. 5. Auch
dieses Jahr wurden wieder Anträge zur JV eingebracht, welche die
nach der UN Menschenrechtserklärung von 1948 ausgerufenen unteilbaren
und unveräußerlichen Menschenrechte für alle Menschen
forderten. Wie die Jahre davor wurden die Anträge und damit auch
die (sachliche) Diskusion darüber unterdrückt. Als die Anträge,
wie gewohnt, ganz am Ende der Sachkommission auf der Tagesordnung waren,
lagen, wie gewohnt, mehrere Anträge zur Geschäftsordnung vor.
Die Anträge zur Anerkennung der psychiatrischen Zwangsbehandlung
als Folter und somit als Teil des Mandats von ai wurden diesmal sogar
en bloc mit Nichtbefassung niedergestimmt. Vorher war bereits unser
Initiativantrag abserviert worden, der nur die Veröffentlichung
des oben erwähnten Artikels von Prof. Narr als Gegendarstellung
zu den menschenverachtenden Ansichten der SeKo Heilberufe im ai- Intern
zum Gegenstand hatte. Nun ist es bei
ai- Deutschland durch die Kolonialisierung der SeKo Heilberufe also
amtlich: nur Menschen-Rechte der HERRSCHENDEN werden der Verteidigung
für würdig befunden. Psychiatrisch Verleumdete und mit Hilfe
psychiatrischer Diagnosen Entrechtete können von ihren Folterern,
die sich „Psychiater_innen“ nennen und vorgeben „Mediziner_innen“
und „Wissenschaftler_innen“ zu sein, in Folter-Einrichtungen,
die sie „psychiatrische Krankenhäuser“ nennen, nach Gutdünken
der Folterer eingesperrt, gefesselt und mit „mind altering drugs“
„krankheitseinsichtig“ gespritzt werden. Damit werden die
Betroffenen mit Billigung der Mitglieder von ai zu UNTERMENSCHEN gemacht.
Einer Organisation
nur für Menschen-Rechte der HERRSCHENDEN können und wollen
wir aber nicht angehören. Für uns sind die Menschenrechte unteilbar.
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